Das Kind mit dem Bade ausschütten



Da ist es nun seit einem guten Jahr in Kraft, das sogenannte Prostituierten-Schutz-Gesetz. Um es mal vorne weg zu nehmen: dieses Gesetz schützt genau so wenig Prostituierte wie Sonnencreme die Sonne schützt.


Vielmehr schützt es vor Prostituierten, denn immer weniger SexarbeiterInnen haben Lust sich diese Repressalien anzutun, arbeiten z.B. in der Illegalität weiter.


Doch ich kann als illegal arbeitende schlecht meine Rechte einfordern.


Was bietest du für einen Service an?


Sexpraktik x,y und z. Allerdings nicht a, b und c. Hält sich da jemand nicht dran kann ich ihn anzeigen, wegen Nötigung, Körperverletzung, Vergewaltigung. Und das ist auch gut so! Denn schließlich leben wir ja in einem Rechtsstaat. Ich muss mich nicht selber mit Dolch und Säbel verteidigen, es gibt zum Glück Gesetze und Gesetzeshüter an die ich mich wenden kann!


Ebenso kann ich im Zweifelsfall meinen Tribut auch gerichtlich einfordern!


Das ist gut zu wissen für einen jeden Selbstständigen, ob nun Zimmerleute, Frisöre oder eben Sexworker*innen.


Und auch für deren Kunden. Denn dadurch, daß die das auch wissen ist auch ein gewisser Anstand da. Eine Hure ist nun mal kein rechtloses Stück Freiwild!


Sondern eben ein*e Dienstleister*in nach den Gesetzen dieser Republik.


So ist zum Glück immer noch der Stand der Dinge auch nach dem neuen ProstSchG.



Was also ist neu?


Geschützt werden soll die Gesellschaft vor solch einem „Schmutz und Schund“, wie ja Sex und auch Sexarbeit in unserer Gesellschaft ja auch immer noch behaftet sind.


Derzeit wird in der Presse ein sehr verzerrtes, schlecht recherchiertes und vor allem in keinerlei realem Zusammenhang  stehendes Bild vermittelt, z.B. diese unsägliche Serie „Rotlichtreport Deutschland“ (im Herbst 2018 auf RTL2 ausgestrahlt, eine Sendung von Spiegel TV) In erster Linie geht es dort um Problematiken des Straßenstrichs (Hamburg, Berlin) sowie dem ein oder anderen Rotlichtviertel in größeren Städten, meist sog. Laufhäuser.


Ja, das stimmt, so etwas gib es. Aber es ist nur ein Teil dessen was die Sexarbeit ausmacht.


Ich kann ja z.B. auch nicht die Straßenmusikszene Deutschlands und -sagen wir mal- die Blues-Kneipen nehmen und darauf auf das komplette Musikbusiness unserer Republik schließen - mit den ganzen Bands, Symphonieorchestern, Instrumentallehrer*innen, Solokünstler*innen, Musiktherapeut*innen.....



Jetzt wird aber gerade hingegangen und jedem Sexworker aufgetragen sein Etablissement (oftmals eine Zweitwohnung, aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen oft mit ein oder zwei KollegInnen angemietet) entsprechend zu konzessionieren (öffentlich anzumelden) mit denselben Auflagen wie einer dieser großen Laufhäuser,  Saunaclubs oder  ähnlliche Großbetriebe. Welche Kleinunternehmer*in soll das bitte schaffen?


Ich meine, worum geht es eigentlich? Daß einzelne Sexarbeiter*innen im Leben nicht die Fluktuation von potentiellen Kunden haben wie ein Großpuff/Laufhaus dürfte ja hinlänglich bekannt sein! Oder etwa nicht?



Ach ja, eine Ausnahme gibt es noch(!), in meinem Erstwohnsitz darf ich ganz alleine weiterhin zahlenden Kundenbesuch empfangen. Na schönen Dank auch!


Die heutzutage recht verbreitete Heimarbeit basiert auf der Tatsache, daß ich von meinem sicheren Schreibtisch/Computer aus mit der Welt kommunizieren kann.


Wer, bitte, gibt denn seine Privatadresse für Kundenbesuche preis??



Ihr wollt uns schützen?


Macht aber gleichzeitig ein selbstbestimmtes Arbeiten fast unmöglich!


Wie bitte ist das zu verstehen??

Blog-MadameKALI